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PRUDENTIELLE AUFSICHT


ROC wird durch nachfolgende schweizerische Aufsichtsorganisation beaufsichtigt:  AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht (www.aoos.ch), Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich. Die AOOS ist eine gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern (www.finma.ch) bewilligte und regulierte schweizerische Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter.


Bisher war ROC durch den Branchenverband VSV Verband Schweizerischer Vermögens-verwalter (www.vsv-asg.ch) als unabhängiger Vermögensverwalter zugelassen. Seit November 2020 ist ROC an die obige Aufsichtsorganisation AOOS angeschlossen und wird durch diese beaufsichtigt. Gemäss dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstehen Vermögensverwalter zudem einer neuen Bewilligungspflicht. Ende Oktober 2022 hat die FINMA der ROC Investment AG die Bewilligung als Vermögensverwalter gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a FINIG erteilt.

 

Ausserdem ist ROC Mitglied des Swiss Finance Institute (www.swissfinanceinstitute.ch) sowie der Swiss Financial Analysts Association (www.sfaa.ch) und befolgt deren Best-Practice Empfehlungen.  







Sicherung der Stabilität und des guten Rufs des Schweizer Finanzplatzes.